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VHS-Wittlich > allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER- ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Einführung

Die VHS Wittlich - Stadt und Land e.V. ist als staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz Mitglied im Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. Ihre Bildungsarbeit erfolgt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes.

Die Veranstaltungen der VHS unterliegen grundsätzlich keinerlei Zugangsbeschränkungen. Abweichungen von diesem Grundsatz werden in den Kursbeschreibungen explizit erwähnt (z.B. Seniorenkurse; erforderliche Vorkenntnisse).

Alle Teilnehmerverträge mit der VHS Wittlich - Stadt und Land e.V. kommen unter Anerkennung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom Leiter der VHS bestätigt werden.

Diese Vereinbarungen gelten mit dem Erscheinen des Gesamtprogramms ab Beginn des Studienjahres 2010/2011.

2. Anmeldung

Als Voraussetzung für eine exakte Planung und Durchführung ist bei allen Kursen eine verbindliche schriftliche Anmeldung (Anmeldeformular, Brief, fax, e-mail) erforderlich. Ausnahmen bilden Einzelvorträge und Vortragsreihen. Vormerkungen sind möglich, ersetzen aber die schriftliche Anmeldung nicht.
Bei Kursen und anderen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.

Für Studienfahrten gelten eigene Regelungen, die im Einzelfall veröffentlicht werden.

Die Kurse können in Absprache mit der Kursleitung nur einmal unverbindlich besucht werden. Bei Kurseintritt ab der 2. Kurseinheit oder später ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten.

Alle Anmeldungen sind ausschließlich an die Geschäftsstelle der VHS, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich (T. 06571 - 107 39/fax 107 55/E-Mail: wfeltes@vg-wittlich-land.de / Internet: www.vhs-wittlich.de ) zu richten. Nur dann kann ein Kursplatz garantiert werden.

Anmeldevordrucke stehen im Programmheft und auf der Homepage der VHS und sind auch bei der Geschäftsstelle und am jeweils ersten Kurstag bei den Kursleitern erhältlich

Aus Kostengründen werden in der Regel keine Anmeldebestätigungen zugesandt. Über Ausnahmen entscheidet der VHS-Leiter.

Absagen von Kursen, Absagen wegen Überbelegung eines Kurses und Änderungen zu Kursort und -zeit werden den angemeldeten Personen schriftlich mitgeteilt. In Ausnahmefällen kann kurzfristig eine telefonische Absage erfolgen.

3. Mindestteilnehmerzahl

Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn mindestens 8 Personen daran teilnehmen. Auf Wunsch der Teilnehmer/innen kann ein Kurs auch mit weniger Personen durchgeführt werden, wenn die Angemeldeten mit einem anteiligen Aufpreis zur Kursgebühr oder einer Stundenkürzung einverstanden sind. Ausnahmen sind Kurse, die aus technischen oder inhaltlichen Gründen eine geringere Teilnehmerzahl erfordern. Diese Teilnehmerbegrenzung ist dann bei der Kursbeschreibung im Programmheft explizit vermerkt.

4. Teilnahmebestätigungen

Auf Wunsch stellt die VHS nach Beendigung der Kurse Teilnahmebestätigungen aus. Sie werden in der Geschäftsstelle der VHS oder vom Kursleiter am Ende der Veranstaltung ausgegeben.
Voraussetzung für diese Bestätigung ist der Nachweis der Teilnahme durch Unterschrift auf der vom Kursleiter vorzulegenden Anwesenheitsliste.

5. Zahlung von Kursgebühren

Mit der Anmeldung ist die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr verbunden. Die Kursgebühr ist spätestens zum Tag der zweiten Kurseinheit zu entrichten.

Die Höhe der Kursgebühren richtet sich nach den Kosten (Dauer, Honorar, Fahrtkosten, evtl. Miete etc.) und ist im Gesamtprogramm verbindlich angegeben.

Die Kassengeschäfte der VHS Wittlich-Stadt und Land werden von der Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land wahrgenommen.

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt durch

  • -Barzahlung bei der Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land
  • -Überweisung an die Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land
  • -Abbuchung durch Einzugsermächtigung.
  • -Die Ausführung von Einzugsermächtigungen erfolgt erst nach Kursbeginn.

Im Interesse einer korrekten Buchung sind unbedingt immer anzugeben
-der Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers
-die Kurs-Nr. und Kursbezeichnung.

6. Zahlungserinnerungen

Für Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr von je 3,00 € erhoben.

7. Gebührenermäßigung

Die zu entrichtenden Teilnehmergebühren werden wie folgt ermäßigt:
a) 50% für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- u. Ersatzdienstleistende
b) 25% für Bezieher v. Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (H.z.Lebensunterhalt)
c) 25% für einen Ehepartner, sofern beide Eheleute denselben Kurs besuchen

Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur die für den Teilnehmer/die Teilnehmerin günstigste Ermäßigung gewährt.
Die ermäßigten Gebühren werden auf volle € gerundet.
Die Ermäßigungen sind bei Anmeldung schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Nachweise zu beantragen
Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf sonstige Kosten eines Kurses (z.B. Material, Lernmittel etc.)
Spezielle Schülerkurse, Einzelvorträge, Sonderveranstaltungen, Exkursionen und Studienreisen sind von der Gebührenermäßigung ausgenommen.

8. Kündigung und Erstattung der Kursgebühren

8.1 Kündigung durch Teilnehmer

Die Kündigung ist der VHS schriftlich mitzuteilen. Erfolgt der Rücktritt vor Kursbeginn, werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren in voller Höhe erstattet. Bei späterem Rücktritt muß außer in begründeten Ausnahmen (z.B. Krankheit, Ortswechsel) die volle Kursgebühr bezahlt werden.

Ein Wechsel der Kursleitung berechtigt nicht zum Rücktritt von der Anmeldung.

Bei Rücktritt während eines Kurses aus wichtigen Gründen wird die Kursgebühr anteilig erstattet- abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5,50 €.

8.2 Kündigung durch die VHS

Die VHS behält sich die Änderung des Lehrplanes oder die Verlegung und Absage von Kursen vor. Die Teilnehmer werden über alle Änderungen rechtzeitig schriftlich informiert.

Bei Absage vor Kursbeginn wird die bezahlte Kursgebühr in voller Höhe erstattet. Bei einer Absage nach Kursbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS geschieht auf eigene Gefahr. Für Sachschäden, Diebstähle und für den Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.

10. Hausordnungen

Die VHS genießt in den Räumen der Schulen bzw. Häusern Gastrecht. Das verpflichtet selbstverständlich alle Kursteilnehmer die Hausordnungen zu beachten, Einrichtungen und Mobiliar pfleglich zu behandeln und sich für Ordnung und Sauberkeit der Räume mitverantwortlich zu fühlen.
Rauchen ist in allen Unterrichtsräumen nicht gestattet.

 

VHS-Wittlich Stadt und Land e.V. - Kurfürstenstraße 1 - 54516 Wittlich - Tel.: 0 65 71 / 107-39 und 107-31