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WICHTIGE
HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER- ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Einführung
Die
VHS Wittlich - Stadt und Land e.V. ist als staatlich anerkannte
Einrichtung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz Mitglied im Verband
der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. Ihre Bildungsarbeit
erfolgt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen
Weiterbildungsgesetzes.
Die
Veranstaltungen der VHS unterliegen grundsätzlich keinerlei
Zugangsbeschränkungen. Abweichungen von diesem Grundsatz werden in
den Kursbeschreibungen explizit erwähnt (z.B. Seniorenkurse;
erforderliche Vorkenntnisse).
Alle
Teilnehmerverträge mit der VHS Wittlich - Stadt und Land e.V. kommen
unter Anerkennung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
Nebenabreden
haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom Leiter der VHS
bestätigt werden.
Diese
Vereinbarungen gelten mit dem Erscheinen des Gesamtprogramms ab
Beginn des Studienjahres 2010/2011.
2.
Anmeldung
Als
Voraussetzung für eine exakte Planung und Durchführung ist bei
allen Kursen eine verbindliche schriftliche Anmeldung
(Anmeldeformular, Brief, fax, e-mail) erforderlich. Ausnahmen bilden
Einzelvorträge und Vortragsreihen. Vormerkungen sind möglich,
ersetzen aber die schriftliche Anmeldung nicht. Bei Kursen und
anderen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgt die
Zulassung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Für
Studienfahrten gelten eigene Regelungen, die im Einzelfall
veröffentlicht werden.
Die
Kurse können in Absprache mit der Kursleitung nur einmal
unverbindlich besucht werden. Bei Kurseintritt ab der 2. Kurseinheit
oder später ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten.
Alle
Anmeldungen sind ausschließlich an die Geschäftsstelle der VHS,
Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich (T. 06571 - 107 39/fax 107
55/E-Mail: wfeltes@vg-wittlich-land.de / Internet:
www.vhs-wittlich.de ) zu richten. Nur dann kann ein Kursplatz
garantiert werden.
Anmeldevordrucke
stehen im Programmheft und auf der Homepage der VHS und sind auch
bei der Geschäftsstelle und am jeweils ersten Kurstag bei den
Kursleitern erhältlich
Aus
Kostengründen werden in der Regel keine Anmeldebestätigungen
zugesandt. Über Ausnahmen entscheidet der VHS-Leiter.
Absagen
von Kursen, Absagen wegen Überbelegung eines Kurses und Änderungen
zu Kursort und -zeit werden den angemeldeten Personen schriftlich
mitgeteilt. In Ausnahmefällen kann kurzfristig eine telefonische
Absage erfolgen.
3.
Mindestteilnehmerzahl
Kurse
können in der Regel nur stattfinden, wenn mindestens 8 Personen
daran teilnehmen. Auf Wunsch der Teilnehmer/innen kann ein Kurs auch
mit weniger Personen durchgeführt werden, wenn die Angemeldeten mit
einem anteiligen Aufpreis zur Kursgebühr oder einer Stundenkürzung
einverstanden sind. Ausnahmen sind Kurse, die aus technischen oder
inhaltlichen Gründen eine geringere Teilnehmerzahl erfordern. Diese
Teilnehmerbegrenzung ist dann bei der Kursbeschreibung im
Programmheft explizit vermerkt.
4.
Teilnahmebestätigungen
Auf
Wunsch stellt die VHS nach Beendigung der Kurse
Teilnahmebestätigungen aus. Sie werden in der Geschäftsstelle der
VHS oder vom Kursleiter am Ende der Veranstaltung
ausgegeben. Voraussetzung für diese Bestätigung ist der Nachweis
der Teilnahme durch Unterschrift auf der vom Kursleiter vorzulegenden
Anwesenheitsliste.
5.
Zahlung von Kursgebühren
Mit
der Anmeldung ist die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr
verbunden. Die Kursgebühr ist spätestens zum Tag der zweiten
Kurseinheit zu entrichten.
Die
Höhe der Kursgebühren richtet sich nach den Kosten (Dauer,
Honorar, Fahrtkosten, evtl. Miete etc.) und ist im Gesamtprogramm
verbindlich angegeben.
Die
Kassengeschäfte der VHS Wittlich-Stadt und Land werden von der
Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land wahrgenommen.
Die
Zahlung der Kursgebühren erfolgt durch
- -Barzahlung
bei der Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land
- -Überweisung
an die Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land
- -Abbuchung
durch Einzugsermächtigung.
- -Die
Ausführung von Einzugsermächtigungen erfolgt erst nach Kursbeginn.
Im
Interesse einer korrekten Buchung sind unbedingt immer
anzugeben -der Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers -die
Kurs-Nr. und Kursbezeichnung.
6.
Zahlungserinnerungen
Für
Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr von je 3,00 €
erhoben.
7.
Gebührenermäßigung
Die
zu entrichtenden Teilnehmergebühren werden wie folgt
ermäßigt: a) 50% für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr-
u. Ersatzdienstleistende b) 25% für Bezieher v.
Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (H.z.Lebensunterhalt) c) 25% für
einen Ehepartner, sofern beide Eheleute denselben Kurs besuchen
Beim
Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur die für den
Teilnehmer/die Teilnehmerin günstigste Ermäßigung gewährt. Die
ermäßigten Gebühren werden auf volle € gerundet. Die
Ermäßigungen sind bei Anmeldung schriftlich unter Vorlage der
entsprechenden Nachweise zu beantragen
Die
Ermäßigung erstreckt sich nicht auf sonstige Kosten eines Kurses
(z.B. Material, Lernmittel etc.) Spezielle
Schülerkurse, Einzelvorträge, Sonderveranstaltungen, Exkursionen
und Studienreisen sind von der Gebührenermäßigung ausgenommen.
8.
Kündigung und Erstattung der Kursgebühren
8.1
Kündigung durch Teilnehmer
Die
Kündigung ist der VHS schriftlich mitzuteilen. Erfolgt der Rücktritt
vor Kursbeginn, werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren in voller
Höhe erstattet. Bei späterem Rücktritt muß außer in begründeten
Ausnahmen (z.B. Krankheit, Ortswechsel) die volle Kursgebühr bezahlt
werden.
Ein
Wechsel der Kursleitung berechtigt nicht zum Rücktritt von der
Anmeldung.
Bei
Rücktritt während eines Kurses aus wichtigen Gründen wird die
Kursgebühr anteilig erstattet- abzüglich einer Verwaltungsgebühr
von 5,50 €.
8.2
Kündigung durch die VHS
Die
VHS behält sich die Änderung des Lehrplanes oder die Verlegung und
Absage von Kursen vor. Die Teilnehmer werden über alle Änderungen
rechtzeitig schriftlich informiert.
Bei
Absage vor Kursbeginn wird die bezahlte Kursgebühr in voller Höhe
erstattet. Bei einer Absage nach Kursbeginn erfolgt eine anteilige
Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.
Haftung
Die
Teilnahme an Veranstaltungen der VHS geschieht auf eigene Gefahr. Für
Sachschäden, Diebstähle und für den Verlust von Gegenständen wird
keine Haftung übernommen. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
10.
Hausordnungen
Die
VHS genießt in den Räumen der Schulen bzw. Häusern Gastrecht. Das
verpflichtet selbstverständlich alle Kursteilnehmer die
Hausordnungen zu beachten, Einrichtungen und Mobiliar pfleglich zu
behandeln und sich für Ordnung und Sauberkeit der Räume
mitverantwortlich zu fühlen. Rauchen ist in allen
Unterrichtsräumen nicht gestattet.
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