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WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER-
ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Einführung Die VHS Wittlich - Stadt und Land e.V.
ist als staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung in
Rheinland-Pfalz Mitglied im Verband der Volkshochschulen von
Rheinland-Pfalz e.V. Ihre Bildungsarbeit erfolgt auf der Grundlage
des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes.
Die Veranstaltungen der VHS unterliegen
grundsätzlich keinerlei Zugangsbeschränkungen. Abweichungen von
diesem Grundsatz werden in den Kursbeschreibungen explizit erwähnt
(z.B. Seniorenkurse; erforderliche Vorkenntnisse).
Alle Teilnehmerverträge mit der VHS
Wittlich - Stadt und Land e.V. kommen unter Anerkennung der
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Nebenabreden haben nur Gültigkeit,
wenn sie schriftlich vom Leiter der VHS bestätigt werden.
Diese Vereinbarungen gelten mit dem
Erscheinen des Gesamtprogramms ab Beginn des Studienjahres 2009/2010.
2. Anmeldung Als Voraussetzung für eine exakte
Planung und Durchführung ist bei allen Kursen eine verbindliche
schriftliche Anmeldung (Anmeldeformular, Brief, fax, e-mail)
erforderlich. Ausnahmen bilden Einzelvorträge und Vortragsreihen.
Vormerkungen sind möglich, ersetzen aber die schriftliche Anmeldung
nicht. Bei Kursen und anderen Veranstaltungen mit begrenzter
Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der
eingegangenen Anmeldungen.
Für Studienfahrten gelten eigene
Regelungen, die im Einzelfall veröffentlicht werden.
Die Kurse können in Absprache mit der
Kursleitung nur einmal unverbindlich besucht werden. Bei
Kurseintritt ab der 2. Kurseinheit oder später ist die gesamte
Teilnehmergebühr zu entrichten.
Alle Anmeldungen sind ausschließlich
an die Geschäftsstelle der VHS, Kurfürstenstraße 1, 54516
Wittlich (T. 06571 - 107 39/fax 107 55/E-Mail:
wfeltes@vg-wittlich-land.de / Internet: www.vhs-wittlich.de ) zu
richten. Nur dann kann ein Kursplatz garantiert werden.
Anmeldevordrucke stehen im
Programmheft und auf der Homepage der VHS und sind auch bei der
Geschäftsstelle und am jeweils ersten Kurstag bei den Kursleitern
erhältlich
Aus Kostengründen werden in der Regel
keine Anmeldebestätigungen zugesandt. Über Ausnahmen entscheidet
der VHS-Leiter.
Absagen von Kursen, Absagen wegen
Überbelegung eines Kurses und Änderungen zu Kursort und -zeit
werden den angemeldeten Personen schriftlich mitgeteilt. In
Ausnahmefällen kann kurzfristig eine telefonische Absage erfolgen.
3. Mindestteilnehmerzahl Kurse können in der Regel nur
stattfinden, wenn mindestens 8 Personen daran teilnehmen. Auf Wunsch
der Teilnehmer/innen kann ein Kurs auch mit weniger Personen
durchgeführt werden, wenn die Angemeldeten mit einem anteiligen
Aufpreis zur Kursgebühr oder einer Stundenkürzung einverstanden
sind. Ausnahmen sind Kurse, die aus technischen oder inhaltlichen
Gründen eine geringere Teilnehmerzahl erfordern. Diese
Teilnehmerbegrenzung ist dann bei der Kursbeschreibung im
Programmheft explizit vermerkt.
4. Teilnahmebestätigungen Auf Wunsch stellt die VHS nach
Beendigung der Kurse Teilnahmebestätigungen aus. Sie werden in der
Geschäftsstelle der VHS oder vom Kursleiter am Ende der
Veranstaltung ausgegeben. Voraussetzung für diese Bestätigung
ist der Nachweis der Teilnahme durch Unterschrift auf der vom
Kursleiter vorzulegenden Anwesenheitsliste.
5. Zahlung von Kursgebühren Mit der Anmeldung ist die
Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr verbunden. Die Kursgebühr
ist spätestens zum Tag der zweiten Kurseinheit zu entrichten. Die Höhe der Kursgebühren richtet
sich nach den Kosten (Dauer, Honorar, Fahrtkosten, evtl. Miete etc.)
und ist im Gesamtprogramm verbindlich angegeben. Die Kassengeschäfte der VHS
Wittlich-Stadt und Land werden von der Verbandsgemeindekasse
Wittlich-Land wahrgenommen.
Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt
durch
-Barzahlung bei der
Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land
-Überweisung an die
Verbandsgemeindekasse Wittlich-Land
-Abbuchung durch Einzugsermächtigung.
-Die Ausführung von
Einzugsermächtigungen erfolgt erst nach Kursbeginn.
Im Interesse einer korrekten Buchung
sind unbedingt immer anzugeben -der Name der Teilnehmerin bzw.
des Teilnehmers -die Kurs-Nr. und Kursbezeichnung.
6. Zahlungserinnerungen Für Zahlungserinnerungen wird eine
Bearbeitungsgebühr von je 3,00 € erhoben.
7. Gebührenermäßigung Die zu entrichtenden
Teilnehmergebühren werden wie folgt ermäßigt: a)50% für
Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- u.
Ersatzdienstleistende b)25% für Bezieher v. Arbeitslosenhilfe
oder Sozialhilfe (H.z.Lebensunterhalt) c)25% für einen
Ehepartner, sofern beide Eheleute denselben Kurs besuchen
Beim Zusammentreffen mehrerer
Ermäßigungsgründe wird nur die für den Teilnehmer/die
Teilnehmerin günstigste Ermäßigung gewährt.
Die ermäßigten Gebühren werden auf
volle € gerundet.
Die Ermäßigungen sind bei Anmeldung
schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Nachweise zu beantragen
Die Ermäßigung erstreckt sich nicht
auf sonstige Kosten eines Kurses (z.B. Material, Lernmittel etc.)
Spezielle Schülerkurse,
Einzelvorträge, Sonderveranstaltungen, Exkursionen und
Studienreisen sind von der Gebührenermäßigung ausgenommen.
8. Kündigung und Erstattung der
Kursgebühren
8.1 Kündigung durch Teilnehmer Die Kündigung ist der VHS schriftlich
mitzuteilen. Erfolgt der Rücktritt vor Kursbeginn, werden bereits
gezahlte Teilnehmergebühren in voller Höhe erstattet. Bei späterem
Rücktritt muß außer in begründeten Ausnahmen (z.B. Krankheit,
Ortswechsel) die volle Kursgebühr bezahlt werden.
Ein Wechsel der Kursleitung berechtigt
nicht zum Rücktritt von der Anmeldung.
Bei Rücktritt während eines Kurses
aus wichtigen Gründen wird die Kursgebühr anteilig erstattet-
abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5,50 €.
8.2 Kündigung durch die VHS Die VHS behält sich die Änderung des
Lehrplanes oder die Verlegung und Absage von Kursen vor. Die
Teilnehmer werden über alle Änderungen rechtzeitig schriftlich
informiert.
Bei Absage vor Kursbeginn wird die
bezahlte Kursgebühr in voller Höhe erstattet. Bei einer Absage nach
Kursbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Haftung Die Teilnahme an Veranstaltungen der
VHS geschieht auf eigene Gefahr. Für Sachschäden, Diebstähle und
für den Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
10. Hausordnungen Die VHS genießt in den Räumen der
Schulen bzw. Häusern Gastrecht. Das verpflichtet selbstverständlich
alle Kursteilnehmer die Hausordnungen zu beachten, Einrichtungen und
Mobiliar pfleglich zu behandeln und sich für Ordnung und Sauberkeit
der Räume mitverantwortlich zu fühlen. Rauchen ist in allen
Unterrichtsräumen nicht gestattet.
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